Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Fahrradmietsystem „Mein konrad“.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Dienstleistungen, welche durch Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com (Mein konrad), Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg, Deutschland, im Auftrag der Stadtwerke Konstanz (SWK) angeboten werden.
Im vorliegenden Dokument wird der übliche maskulin geprägte Sprachgebrauch angewandt. Damit ist eine Diskriminierung der Geschlechter ausdrücklich nicht beabsichtigt. Vielmehr steht die Nutzung des Mietradsystems ausdrücklich allen Geschlechtern frei.
Abschnitt A. Geltungsbereich und Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
1) Dominik Langer, fahrradspezialitaeten.com, (im Weiteren „Anbieter“ genannt) betreibt das Mietradsystem “Mein konrad“ und vermietet registrierten Nutzern (im Weiteren „Nutzer“ genannt) Fahrräder zur zeitlich befristeten, kostenpflichtigen Nutzung.
2) Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich auf die in Anspruch genommenen Dienstleistungen des Anbieters.
3) Der Anbieter betreibt die Vermietung von Fahrrädern. In Abschnitt B. sind die bei der Miete von Fahrrädern geltenden AGB festgelegt.
4) Der Anbieter hat die Teilrad GmbH, Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg, beauftragt, die Mein konrad App und white-label Versionen (im Weiteren „App“) zur Miete von Fahrrädern zu betreiben. In Abschnitt C. sind die bei der Nutzung der App geltenden AGB festgelegt. White-label Versionen ermöglichen die Miete von Fahrrädern einer Mietflotte die nicht zwingend vom Anbieter betrieben wird. In diesem Fall wird ausdrücklich auf die Verantwortung und die AGB des jeweiligen Betreibers hingewiesen.
5) Die Verträge werden in deutscher Sprache geschlossen.
Abschnitt B. Miete von Fahrrädern
§ 1 Anerkennung der AGB zum Mieten von Fahrrädern
1) Mit der Anmietung eines Fahrrads akzeptiert der Nutzer den Teil der jeweils aktuellen Fassung dieser AGB der sich auf die Miete von Fahrrädern bezieht.
2) Die jeweils aktuelle Fassung sowie Änderungen, Korrekturen und Anpassungen dieser AGB werden über die App bekannt gegeben und sind dem Nutzer hierüber zugänglich.
3) Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter ihn über die hinterlegten Informationen zur Kontaktaufnahme kontaktieren darf, um über AGB-Änderungen und andere wichtige Mitteilungen zum Ausleihvertragsverhältnis zu informieren.
§ 2 Nutzungsvorschriften
1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
a) von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausnahme in Begleitung einer volljährigen Person,
b) für den Transport einer zusätzlichen Person (wenn der Personentransport nicht ausdrücklich erlaubt ist)
c) für Fahrten außerhalb der Grenzen der EU,
d) zur Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtests,
e) zur Weitervermietung,
f) bei starkem Wind oder stürmischem Wetter,
g) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht,
h) wenn das Rad nicht fahrtüchtig ist, z.B. Bremsen oder Beleuchtung nicht vollumfänglich funktionieren oder die Laufräder nicht ausreichend aufgepumpt sind.
2) Der Nutzer verpflichtet sich, die Regeln der jeweils gültigen Straßenverkehrsregeln (z.b. Straßenverkehrsordnung, StVO) zu beachten.
3) Zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
4) Freihändig fahren ist grundsätzlich untersagt.
5) Der Nutzer verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Sicherung von transportierten Gegenständen, Sorge zu tragen und von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
6) Die Zuladung des Mietfahrrads darf inklusive Nutzer das zulässige Höchstgewicht nicht überschreiten.
7) Am Mietrad dürfen keine – auch nicht vorübergehende – Eingriffe oder Umbauten vorgenommen werden.
8) Der Anbieter hat das Recht, das Nutzerkonto des Nutzers zu sperren und ihn von der weiteren Nutzung der Mietfahrräder auszuschließen, wenn der Nutzer das Mietfahrrad nicht sachgemäß nutzt.
9) Ist das Mietfahrrad zurückgegeben worden und ist beim Nutzer eine Benachrichtigung über die Rückgabe des Mietfahrrades eingegangen, so darf er das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Es sei denn, er mietet das Mietfahrrad erneut an.
§ 3 Ausleihumfang
1) Die Anzahl der gleichzeitig gemieteten Räder ist beschränkt.
2) Abweichende Vereinbarungen sind, abhängig von der Verfügbarkeit, möglich und im Einzelfall mit dem Anbieter zu treffen.
§ 4 Beginn und Dauer des Mietverhältnisses
1) Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit dem Öffnen des Radschlosses.
2) Die Anmietung wird mit dem Schließen des Radschlosses eingeleitet und wird mit der Bestätigung in der App beendet.
3) Aus technischen Gründen – z.B. durch schlechten Mobilfunkempfang – kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übertragung des Signals vom Schloss an den Server kommen. Dies kann zu einer geringen zeitlichen Abweichung zwischen Schließen des Schlosses und dem tatsächlichen Ende der Mietzeit führen. Eine solche Abweichung und ggf. Einfluss auf die Mietdauer ist vom Anbieter nicht zu verantworten und geht zu Lasten des Nutzers.
§ 5 Zustand des Mietfahrrades
1) Vor der Nutzung muss sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
2) Der Nutzer muss das Mietfahrrad vor Fahrtantritt auf Mängel, Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit prüfen. Insbesondere gilt dies für die Funktion der Lichtanlage und der Bremsen, den Druck der Reifen, den ordnungsgemäßen Zustand von Sattel, Lenker und Rahmen, sowie das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben.
3) Bei einem technischen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, ist von der Nutzung abzusehen. Tritt ein solcher Zustand während der Nutzung ein, ist die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. In beiden Fällen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch für Mängel an z.B. Reifen, Felgen oder Gangschaltung. Der Nutzer informiert den Anbieter hierüber unverzüglich über die telefonische Servicehotline oder per E-Mail.
§ 6 Abstellen und Parken des Mietfahrrades
1) Wird das Mietfahrrad während des Mietvorgangs abgestellt oder geparkt, so ist es stets gut sichtbar abzustellen. Dabei muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass die jeweils gültigen Straßenverkehrsregeln (z.B. Straßenverkehrsordnung, StVO) eingehalten werden, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, Fahrzeuge und Gegenstände nicht beschädigt werden und Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Fall ist zum Abstellen der Ständer des Mietfahrrades zu verwenden.
2) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
a) an Verkehrsampeln,
b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
c) an Straßen- oder Verkehrsschildern,
d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen und
f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.
3) Das Mietfahrrad muss immer abgeschlossen werden, auch wenn der Nutzer es nur vorübergehend parkt.
4) Bei Zuwiderhandlung werden Servicegebühren gemäß Preisliste erhoben. Darüber hinaus trägt der Nutzer ggf. anfallende Gebühren Dritter.
5) Dem Nutzer ist es untersagt, die Mietfahrräder vorübergehend oder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen, in Fahrzeugen oder an anderen Orten die eine Netzverbindung unmöglich machen abzustellen.
§ 7 Rückgabevorschriften
1) Das Mietradsystem ist ein Stationensystem. Die Mieträder dürfen nur an einer dafür vorgesehenen Mietradstation des Anbieters, die für den entsprechenden Fahrradtypen ausgewiesenen sind, zurückgegeben werden.
2) Außerhalb der Stationen, an einer Station eines anderen Fahrradtyps oder an einer Station eines anderen Anbieters ist die Rückgabe der Mietfahrräder nicht zulässig.
3) Bei Zuwiderhandlung werden für die Rückführung Servicegebühren gemäß Preisliste erhoben.
4) Zur Rückgabe muss das Fahrrad an einer Station abgestellt und mit einem Sicherungsseil angeschlossen werden.
5) Für mögliche Rückfragen ist der Nutzer verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 72 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.
6) Sollte die ordentliche Rückgabe eines Mietrades nicht möglich sein, ist der Nutzer verpflichtet, das Mietrad gut zugänglich und verschlossen (Rahmenschloss) abzustellen. Über den genauen Abstellort und Grund der Rückgabe außerhalb einer Station muss der Nutzer den Anbieter unverzüglich unterrichten.
§ 8 Haftung Anbieter und Haftung des Nutzer
1) Die Nutzung der Mietfahrräder erfolgt auf Risiko des Nutzers. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Nutzer. Haftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Anbieters oder dessen Versicherers gegenüber dem Nutzer bleiben davon unberührt. Schäden sind dem Anbieter umgehend zu melden. Der Nutzer wird bei Vorliegen einer Schadensmeldung durch Dritte umgehend informiert. Der Nutzer haftet für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrrades entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Nutzer die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dann beläuft sich der Haftungsbetrag auf den Schadenswert.
2) Für alle Schäden und Kosten, die dem Anbieter aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Nutzer. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Mietausfall.
3) Der Anbieter haftet gegenüber dem Nutzer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit für jede Art von Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.4) Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/ oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades, es sei denn, dass der Schadenseintritt auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens des Anbieters zurückzuführen ist oder der Schaden unabhängig von der unbefugten/unerlaubten Benutzung eingetreten wäre.
5) Den Diebstahl des von ihm gemieteten Mietfahrrades hat der Nutzer unverzüglich dem Anbieter zu melden und bei der Polizei unter Bekanntgabe Radnummer anzuzeigen. Im Anschluss an die Anzeige ist dem Anbieter das polizeiliche Aktenzeichen zu übermitteln.
§ 9 Verhalten bei Unfall
Dem Anbieter sind Unfälle unverzüglich zu melden. Sind neben dem Nutzer noch andere Personen oder das Eigentum Dritter betroffen, ist der Nutzer verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Im Falle einer Missachtung dieser Mitteilungspflicht haftet der Nutzer für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit resultierenden Schäden und Kosten.
§ 10 Preisliste
Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der jeweiligen Miete. Für die Nutzung der Mietfahrräder werden Preise gemäß der jeweils zu Beginn des Mietvorgangs gültigen Preisliste erhoben. Diese Preisliste ist Bestandteil dieser AGB und ist über die App verfügbar.
Abschnitt C. Nutzung der App
§ 1 Anerkennung der AGB zur Nutzung der App oder einer ihrer White-Label Versionen
1) Mit der Nutzung der App akzeptiert der Nutzer den Teil der jeweils aktuellen Fassung dieser AGB der sich auf die Nutzung der App oder einer ihrer White-Label Versionen bezieht.
2) Die jeweils aktuelle Fassung sowie Änderungen, Korrekturen und Anpassungen dieser AGB werden über die App bekannt gegeben und sind dem Nutzer hierüber zugänglich.
3) Der Nutzer stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter ihn über die hinterlegten Informationen zur Kontaktaufnahme kontaktieren darf, um über AGB-Änderungen und andere wichtige Mitteilungen zum Ausleihvertragsverhältnis zu informieren.
§ 2 Anmeldung und Bestätigung
1)Miete und Rückgabe von Fahrrädern sind nur Nutzern gestattet, die über ein freigeschaltetes persönliches Nutzerkonto verfügen, in dem alle Angaben korrekt sind. Dieses Nutzerkonto darf zum Zeitpunkt der Ausleihe nicht gesperrt sein.
2) Der Nutzer registriert sich durch die Eröffnung eines persönlichen Nutzerkontos. Dies wird schriftlich über die App beantragt. Nur volljährige unbeschränkt geschäftsfähige Personen, die über ein auf ihren Namen geführtes Zahlungsmittel verfügen, dürfen ein Nutzerkonto eröffnen.
Bei der Eröffnung eines Nutzerkontos hinterlegt der Nutzer wahrheitsgemäß und vollständig seine persönlichen Daten und Zahlungsmittel. Der Nutzer aktualisiert die in seinem persönlichen Nutzerkonto hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich.
3) Der Anbieter entscheidet über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Nutzerbeziehung. Er kann diese unbegründet ablehnen. Der Anbieter ist berechtigt, die Identität und Bonität des Antragsstellers vor Annahme des Antrags, während der Vertragslaufzeit und bei jeder Änderung selbst oder durch einen Dienstleister zu prüfen oder prüfen zu lassen.
4) Im Verlauf seiner Registrierung legt der Nutzer einen Benutzeramen und ein persönliches Passwort fest. Dieses Passwort ist nur dem Nutzer bekannt und wird dem Anbieter nicht bekannt gegeben. Mit der Kombination des persönlichen Passworts und des Benutzeramens erlangt der Nutzer Zugang zu seinem persönlichen Nutzerkonto, kann Reservierungen und Buchungen durchführen, persönliche Daten sowie Zahlungsmittel aktualisieren.
5) Die Mitteilung des Anbieters über die Freischaltung des beantragten Nutzerkontos erfolgt i.d.R. per E-Mail und bedeutet die Annahme des Antrags.
6) Ein valides Nutzerkonto ermächtigt den Nutzer Verleihräder des verbundenen Mietradsystems auszuleihen.
7) Die Registrierung und Eröffnung eines Nutzerkontos ist kostenfrei. Für den Fall einer kostenpflichtigen Ausleihe wird das bei Registrierung hinterlegte Zahlungsmittel belastest. Entsprechend der Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, Mietgebühren zu erheben. Hierzu wird er mit Registrierung vom Nutzer ermächtigt. Die Höhe dieser Gebühren ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die jeweils aktuelle Preisliste ist über die App einsehbar.
8) Der Nutzer verpflichtet sich, die für eine Miete entstandenen Nutzungsentgelte gemäß Preisliste zu tragen. Hierzu hinterlegt er ein gültiges Zahlungsmittel gemäß § 5 in seinem Nutzerkonto.
9) Die vorsätzliche Hinterlegung falscher Daten oder Eröffnung eines Nutzerkontos unter einem falschen Namen ist nicht gestattet und entbindet den Nutzer nicht von seiner Zahlungspflicht. In einem solchen Fall behält sich der Anbieter die sofortige Sperrung des Nutzerkontos vor. Die vorsätzliche Nutzung eines Nutzerkontos mit falschen Angaben wird zur Anzeige gebracht.
10) Mit der Eröffnung eines Nutzerkontos über die App ermächtigt der Nutzer den Anbieter, ihm per E-Mail wichtige Informationen, die diese Geschäftsbeziehungen betreffen, zuzusenden .
§ 3 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten
1) Das Nutzerkonto ist persönlich und nicht übertragbar. Insbesondere dürfen andere Personen dieses Nutzerkonto nicht nutzen. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle über sein persönliches Nutzerkonto getätigten Vorgänge.
2) Der Nutzer verpflichtet sich, seine persönlichen Nutzerdaten - insbesondere das persönliche Passwort - vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Anbieter oder dessen Mitarbeiter sind nicht berechtigt, das Passwort abzufragen.
3) Der Nutzer kann seine Nutzerdaten und insbesondere sein Passwort jederzeit über die App aktualisieren.
4) Der Nutzer muss den Anbieter informieren, sobald ihm Anhaltspunkte bekannt werden die darauf schließen lassen, dass seine Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden.
§ 4 Missbrauch und Sperrung
Der Anbieter ist berechtigt, aus begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder dem Verdacht eines Missbrauchs, ein Nutzerkonto zu sperren und so von der Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen. Der Nutzer wird hierüber umgehend informiert.
§ 5 Zahlungen und Zahlungsverzug
1) Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungsentgelte über das im Nutzerkonto hinterlegte Zahlungsmittel. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich, das in seinem Nutzerkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.
2) Der Nutzer hält die für die Abrechnung relevanten Daten (z.B. Kontoverbindung, Kreditkartennummer) in seinem Nutzerkonto auf dem neuesten Stand.
3) Der Nutzer hat für ausreichende Deckung auf dem hinterlegten Zahlungsmittel zu sorgen.
4) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Nutzer zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, berechnet der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes, es sei denn, der Nutzer kann einen geringeren Schaden nachweisen.
5) Ist der Nutzer mit Zahlungen in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt alle weiteren Forderungen gegenüber dem Nutzer sofort fällig zu stellen und das Nutzerkonto zu sperren, bis der Nutzer allen fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.
6) Ist der Nutzer im Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß Aufwand erhoben.
§ 6 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung
1) Für die in Anspruch genommenen Mietvorgänge stellt der Anbieter dem Nutzer Entgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Der Nutzer erhält hierüber eine Rechnung an seine im Nutzerkonto hinterlegte E-Mail-Adresse. Abgeschlossene Nutzungsvorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Nutzerkonto über die App aufgeführt. Im Nutzerkonto werden außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht aufgeführt; diese werden nur in der zugesandten Rechnung aufgeführt.
2) Die Abbuchung offener Rechnungsbeträge erfolgt automatisch über den vom Nutzer angegebenen Zahlungsweg. Der Anbieter kann Nutzer zur Begleichung offener Beträge zusätzlich schriftlich oder telefonisch auffordern. Der Nutzer stimmt der Nutzung der hinterlegten Nutzerdaten für diesen Zweck ausdrücklich zu.
3) Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Ansprüche des Nutzer nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Nutzers werden seinem Nutzerkonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet.
4) Gegen Forderungen des Anbieters kann der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 7 Kündigung und Löschung von Nutzerdaten
1) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto in der App oder durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter kündigen. Eine Kündigung wird vom Anbieter schriftlich, in der Regel durch E-Mail, bestätigt.
2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
3) Die Kündigung eines Nutzerkontos ist nur dann möglich, wenn alle Rechnungen beglichen sind. Mit der Löschung seines Nutzerkontos erkennt der Nutzer alle bereits gestellten Rechnungen als rechtmäßig an.
4) Mit der Kündigung oder Löschung eines Nutzerkontos in der App werden alle Nutzerdaten gelöscht.
§ 8 Datenschutz
1) Der Nutzer erklärt sich einverstanden, dass der Anbieter seine persönlichen Daten speichert und an den jeweiligen Betreiber des genutzten Mietfahrrades weitergibt. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, persönliche Daten ausschließlich im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und hierzu auch kooperierende Betreiber zu verpflichten.
2) Im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder einem Strafverfahren ist der Anbieter berechtigt, persönliche Daten des Nutzer, insbesondere Namen und Anschrift, in erforderlichem Umfang an Behörden weiterzugeben.
3) Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden die nutzerspezifischen Daten an einen Zahlungsdienstleister zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Ausleihgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Kreditkartendaten für den Anbieter nicht mehr einsehbar.
4) Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten werden in gesonderten Datenschutzhinweisen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt D. Sonstiges
1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters oder Streitigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, ist Freiburg im Breisgau. Dies gilt insbesondere, sofern der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Nutzer Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Ausschließliche Gerichtsstände, z.B. für das gerichtliche Mahnverfahren, bleiben unberührt.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Der Anbieter wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Abschnitt E Kontaktdaten
Dominik Langer, Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg, Deutschland
Servicehotline: +49761 45370099 (Anruf ins deutsche Festnetz)
E-Mail: konrad@sharee.bike
Internet: www.konrad-konstanz.de
AGB | Stand: 14.01.2022
Widerrufsbelehrung: https://www.sharee.bike/Widerrufsbelehrung.