(Stand: 10.11.20)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für das Fahrradmietsystem „sharee.bike“, betrieben durch TeilRad GmbH, Marie-Curie-Str. 1, 79100 Freiburg, Deutschland.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Mietfahrräder, welche durch die TeilRad GmbH zum Verleih angeboten werden.

Im vorliegenden Dokument wird der übliche maskulin geprägte Sprachgebrauch angewandt. Damit ist eine Diskriminierung der Geschlechter ausdrücklich nicht beabsichtigt. Vielmehr steht die Nutzung des Mietradsystem ausdrücklich allen Geschlechtern frei.

§ 1 Geltungsbereich der AGB

1) Die TeilRad GmbH (im weiteren „Anbieter“ genannt) betreibt das Mietradsystem sharee.bike und vermietet registrierten Kunden (im weiteren „Kunde“ genannt) Fahrräder zur zeitlich befristeten kostenpflichtigen Nutzung.
2) Der Geltungsbereich der vorliegenden AGB erstreckt sich auf das Mietradsystem sharee.bike.
3) Ausleihe und Rückgabe der gemieteten Räder sind nur Kunden gestattet, die bei sharee.bike einen Account eröffnet haben und zur Ausleihe freigeschaltet wurden.
4) Durch die Ausleihe eines Rads akzeptiert der Kunde die jeweils aktuelle Fassung der AGB.

5) Zukünftige Änderungen der vorliegenden AGB und die jeweils aktuelle Fassung werden über die sharee.bike App bekannt gegeben und sind jedem Kunden zugänglich.

§ 2 Anmeldung und Bestätigung

1) Die Eröffnung eines persönlichen Accounts (Registrierung) wird schriftlich, z.B. über die sharee.bike App, beantragt. Nur volljährige Kunden dürfen einen Account eröffnen.

Bei der Eröffnung eines Accounts hinterlegt der Kunde wahrheitsgemäß und vollständig seine persönlichen Daten. Der Kunde aktualisiert die in seinem persönlichen Account hinterlegten Daten bei Änderungen unverzüglich.
2) Der Anbieter entscheidet über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Kundenbeziehung und kann diese unbegründet ablehnen. Der Anbieter ist berechtigt, die Bonität des Antragsstellers vor Annahme des Antrags und bei jeder Änderung der Zahlungsdaten durch einen Zahlungspartner prüfen zu lassen.
3) Im Verlauf der Registrierung legt der Kunde ein persönliches Passwort fest. Dieses Passwort ist nur dem Kunden bekannt. Mit der Kombination des persönlichen Passworts und der im Account hinterlegten E-Mail-Adresse loggt sich der Kunde in seinen Account ein und kann Buchungen beantragen und die persönlichen Daten aktualisieren.
4) Die Mitteilung der Freischaltung des beantragten Accounts bedeutet die Annahme des Antrags. Die Bestätigung hierüber kann z.B. mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder per SMS erfolgen.
5) Nach erfolgreicher Registrierung ist der Kunde berechtigt, Mieträder des Mietradsystems sharee.bike auszuleihen. Eine Übersicht über die Standorte finden sich in der sharee.bike App.
6) Die Registrierung und Eröffnung eines Accounts ist kostenfrei. Für den Fall einer kostenpflichtigen Ausleihe muss bereits bei Registrierung ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt werden. Entsprechend der Tarifwahl ist der Anbieter berechtigt, Mietgebühren zu erheben. Hierzu wird er im Zuge der Registrierung vom Kunden ermächtigt. Die Höhe dieser Gebühren ist der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Die jeweils aktuelle Preisliste ist über die sharee.bike App einsehbar. Der Kunde informiert sich vor jeder Fahrt selbst über die aktuellen Preise.
7) Der Kunde verpflichtet sich, die für eine Ausleihe entstandenen Nutzungsentgelte gemäß Preisliste zu tragen. Hierzu hinterlegt er ein gültiges Zahlungsmittel gemäß § 15 in seinem Account.

8) Die vorsätzliche Hinterlegung falscher Daten oder Eröffnung eines Fake-Accounts ist nicht gestattet und entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. In einem solchen Fall behält sich der Betreiber die sofortige Sperrung des Accounts vor. Die vorsätzliche Nutzung eines Accounts mit falschen Angaben wird zur Anzeige gebracht.

9) Mit der Eröffnung eines Accounts über die sharee.bike App ermächtigt der Kunde den Anbieter, ihm per E-Mail wichtige Informationen, die diese Geschäftsbeziehungen betreffen, zuzusenden .

§ 3 Nutzungsvorschriften

1) Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden:
a) von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, mit Ausnahme in Begleitung einer volljährigen Person,
b) für den Transport einer zusätzlichen Person (wenn der Personentransport nicht ausdrücklich erlaubt ist)
c) für Fahrten außerhalb der Grenzen der EU,
d) zur Teilnahme an Fahrradrennen oder Fahrradtests,
e) zur Weitervermietung,
f) bei starkem Wind oder stürmischem Wetter,
g) wenn der Fahrer unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht.
2) Der Kunde verpflichtet sich, die Regeln der jeweils gültigen Straßenverkehrsregeln (z.b. Straßenverkehrsordnung, StVO) zu beachten.
3) Zur eigenen Sicherheit wird das Tragen eines Helmes empfohlen.
4) Freihändig fahren ist grundsätzlich untersagt.
5) Der Kunde verpflichtet sich für die ordnungsgemäße Sicherung von transportierten Gegenständen, Sorge zu tragen und von deren ordnungsgemäßer Befestigung zu überzeugen.
6) Die Zuladung des Mietfahrrads darf inklusive Nutzer das zulässige Höchstgewicht nicht überschreiten.
7) Am Mietrad dürfen keine – auch nicht vorübergehende – Eingriffe oder Umbauten vorgenommen werden.
8) Der Anbieter hat das Recht, den Account des Kunden zu sperren und ihn von der weiteren Nutzung der Mietfahrräder auszuschließen, wenn der Kunde das Mietfahrrad nicht sachgemäß nutzt.
9) Ist das Mietfahrrad zurückgegeben worden und ist beim Kunden eine Benachrichtigung über die Rückgabe des Mietfahrrades eingegangen, so darf er das Mietfahrrad nicht mehr nutzen. Es sei denn, er mietet das Mietfahrrad erneut an.

§ 4 Ausleihumfang

1) Die Anzahl der gleichzeitig ausleihbaren Räder ist beschränkt.
2) Abweichende Vereinbarungen sind, abhängig von der Verfügbarkeit, möglich und im Einzelfall mit dem Anbieter zu treffen.

§ 5 Dauer des Mietverhältnisses

1) Die kostenpflichtige Anmietung eines Mietfahrrades beginnt mit dem Öffnen des Radschlosses.
2) Die Anmietung wird mit dem Schließen des Radschlosses eingeleitet und wird mit der Bestätigung in der sharee.bike App beendet.

3) Aus technischen Gründen – z.B. durch schlechten Handyempfang – kann es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Übertragung des Signals vom Schloss an den Server kommen. Dies kann zu einer geringen zeitlichen Abweichung zwischen Schließen des Schlosses und dem tatsächlichen Ende der Mietzeit führen. Eine solche Abweichung und ggf. Einfluss auf die Mietdauer ist vom Anbieter nicht zu verantworten und geht zu Lasten des Kunden.

§ 6 Zustand des Mietfahrrades

1) Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.
2) Der Kunde muss das Mietfahrrad vor Fahrtantritt auf Mängel, Verkehrssicherheit und Funktionstüchtigkeit prüfen. Insbesondere gilt dies für die Funktion der Lichtanlage und der Bremsen, den Druck der Reifen, den ordnungsgemäßen Zustand von Sattel, Lenker und Rahmen, sowie das Festsitzen aller sicherheitsrelevanten Schrauben.
3) Bei einem technischen Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, ist von der Nutzung abzusehen. Tritt ein solcher Zustand während der Nutzung ein, ist die Nutzung des Mietfahrrades sofort zu beenden. In beiden Fällen ist der Anbieter unverzüglich zu informieren. Dies gilt auch für Mängel an z.B. Reifen, Felgen oder Gangschaltung. Der Kunde informiert den Anbieter hierüber unverzüglich über die telefonische Servicehotline oder per E-Mail.

§ 7 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

1) Wird das Mietfahrrad während des Mietvorgangs abgestellt oder geparkt, so ist es stets gut sichtbar abzustellen. Dabei muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass die jeweils gültigen Straßenverkehrsregeln (z.B. Straßenverkehrsordnung, StVO) eingehalten werden, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt ist, Fahrzeuge und Gegenstände nicht beschädigt werden und Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden. In jedem Fall ist zum Abstellen der Ständer des Mietfahrrades zu verwenden.
2) Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:
a) an Verkehrsampeln,
b) an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
c) an Straßen- oder Verkehrsschildern,
d) auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
e) vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen und
f) wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird.
3) Das Mietfahrrad muss immer abgeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.
4) Bei Zuwiderhandlung werden Servicegebühren gemäß Preisliste erhoben (siehe § 8). Darüber hinaus trägt der Kunde ggf. anfallende Gebühren Dritter.
5) Dem Kunden ist es untersagt, die Mietfahrräder vorübergehend oder dauerhaft in Gebäuden, Hinterhöfen oder in Fahrzeugen abzustellen.

§ 8 Rückgabevorschriften

1) Das Mietradsystem ist ein Stationensystem. Die Mieträder dürfen nur an einer dafür vorgesehenen Mietradstation des Anbieters, die für den entsprechenden Fahrradtypen ausgewiesenen sind, zurückgegeben werden.

2) Außerhalb der Stationen, an einer Station eines anderen Fahrradtyps oder an einer Station eines anderen Anbieters ist die Rückgabe der Mietfahrräder nicht zulässig.
3) Bei Zuwiderhandlung werden für die Rückführung Servicegebühren gemäß Preisliste erhoben.
4) Zur Rückgabe muss das Fahrrad an einer Station abgestellt und – soweit verfügbar – mit einem Steckseil angeschlossen werden.
5) Für mögliche Rückfragen ist der Kunde verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 72 Stunden nach Beendigung des Mietverhältnisses benennen zu können.

6) Sollte die ordentliche Rückgabe eines Mietrades nicht möglich sein, ist der Kunde verpflichtet, das Mietrad gut zugänglich und verschlossen (Rahmenschloss) abzustellen. Über den genauen Abstellort und Grund der Rückgabe außerhalb einer Station muss der Kunde den Anbieter unverzüglich unterrichten.

§ 9 Haftung Anbieter und Haftung des Kunden

1) Die Nutzung der Mietfahrräder erfolgt auf Risiko des Kunden. Für von ihm verursachte Schäden haftet der Kunde. Haftpflichtschäden hat der Kunde eigenverantwortlich abzusichern. Regressansprüche des Anbieters oder dessen Versicherers gegenüber dem Kunden bleiben davon unberührt.
2) Der Kunde haftet für Schäden auch nach der Mietzeit während 48 Stunden (Haftungszeit), höchstens aber so lange, bis der Anbieter das zurückgegebene Mietfahrrad kontrolliert hat oder das Mietfahrrad an einen anderen Kunden vermietet wurde. Schäden sind dem Anbieter umgehend zu melden. Der Kunde wird bei Vorliegen einer Schadensmeldung durch Dritte umgehend informiert. Für Schäden, die dem Kunden von dem Anbieter nach Ablauf der Mietzeit nicht innerhalb von 48 Stunden angezeigt werden, haftet der Kunde nicht. Innerhalb der Haftungszeit, in der die Prüfung durch einen Mitarbeiter des Anbieters erfolgt, haftet der Kunde für Schäden aus Diebstahl oder Beschädigung des Mietfahrrades entsprechend den anfallenden Material- und Arbeitskosten. Diese Haftungsbegrenzung gilt allerdings nicht, wenn der Kunde die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Dann beläuft sich der Haftungsbetrag auf den Schadenswert.
3) Für alle Schäden und Kosten, die dem Anbieter aus einer Zuwiderhandlung gegen die in den vorher genannten Ziffern aufgeführten Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten entstehen, haftet der Kunde. Dies bezieht sich insbesondere auch auf Mietausfall.
4) Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für sonstige schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter, gleich welchen Rechtsgrundes, nur für vertragstypische, d. h. vorhersehbare Schäden. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen oder Folgeschäden. Im Übrigen ist die Haftung durch den Anbieter ausgeschlossen.
5) Eine Haftung des Anbieters entfällt im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Mietfahrrades und bei Verstößen gegen die Nutzungsvorschriften (§3) .
6) Den Diebstahl seines Mietfahrrades hat der Kunde unverzüglich dem Anbieter zu melden und bei der Polizei unter Bekanntgabe des Mietfahrrad-Kennzeichens (Radnummer) anzuzeigen. Im Anschluss an die Anzeige ist dem Anbieter das polizeiliche Aktenzeichen zu übermitteln.

§ 10 Verhalten bei Unfall

Dem Anbieter sind Unfälle unverzüglich zu melden. Sind neben dem Nutzer noch andere Personen oder das Eigentum Dritter betroffen, ist der Kunde verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Im Falle einer Missachtung dieser Mitteilungspflicht haftet der Kunde für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit resultierenden Schäden und Kosten.

(§ 11 gestrichen)

§ 12 Vertraulichkeit der persönlichen Nutzerdaten

1) Der Nutzer-Account ist persönlich und nicht übertragbar. Insbesondere dürfen andere Personen diesen Account nicht nutzen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle über seinen persönlichen Account getätigten Vorgänge.

2) Der Kunde verpflichtet sich, seine persönlichen Nutzerdaten, dies gilt insbesondere für sein persönliches Passwort, vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Anbieter oder dessen Mitarbeiter sind nicht berechtigt, das Passwort abzufragen.
3) Der Kunde kann seine Nutzerdaten und insbesondere sein Passwort jederzeit über die sharee.bike App aktualisieren.
4) Der Kunde muss den Anbieter informieren, sobald ihm Anhaltspunkte bekannt werden die darauf schließen lassen, dass seine Nutzerdaten missbräuchlich verwendet werden.

§ 13 Benutzung der Mietfahrräder mit Nutzerdaten und Sperrung

1) Der Anbieter ist berechtigt, aus begründetem Anlass, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder dem Verdacht eines Missbrauchs, ein Account zu sperren und so von der Mietfahrrad-Nutzung auszuschließen. Der Nutzer wird hierüber umgehend informiert.

§ 14 Preisliste

1) Für die Nutzung der Leihfahrräder werden Preise gemäß der jeweils zu Beginn des Leihvorgangs gültigen Preisliste erhoben. Diese ist über die sharee.bike App verfügbar.

§ 15 Zahlungen und Zahlungsverzug

1) Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Nutzungsentgelte per Kreditkarte oder durch Abbuchung in Verbindung mit der Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren (Lastschriftverfahren / SEPA). Für Kunden mit einer Bankverbindung außerhalb der EU ist nur die Zahlung per Kreditkarte möglich. Es ist dem Nutzer jederzeit möglich, das in seinem Kundenkonto hinterlegte Zahlungsmittel zu wechseln.

2) Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich über eintretende Änderungen der für die Abrechnung relevanten Daten (Kontoverbindung bzw. Kreditkarte) und ist verpflichtet, diese in seinem Account auf dem neuesten Stand zu halten.

3) Der Kunde hat für ausreichende Deckung auf dem hinterlegten Zahlungsmittel zu sorgen.
4) Sollte eine Lastschrift mangels Deckung oder aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht eingelöst werden, stellt der Anbieter den hierdurch entstehenden Mehraufwand bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Aufwandes in Rechnung, es sei denn, der Kunde kann einen geringeren Schaden nachweisen.
5) Ist der Kunde mit Zahlungen in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt alle weiteren Forderungen gegenüber dem Kunden sofort fällig zu stellen und die vertraglichen Leistungen einzustellen, bis der Kunde allen insgesamt fälligen Verpflichtungen nachgekommen ist.

6) Ist der Kunde im Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 von 100 über dem gültigen Basiszinssatz berechnet. Ebenso werden Mahngebühren gemäß Aufwand erhoben.

§ 16 Abrechnung, Fahrtenaufstellung und Prüfung

1) Für die in Anspruch genommenen Mietvorgänge stellt der Anbieter dem Kunden Entgelte gemäß der gültigen Preisliste in Rechnung. Der Kunde erhält hierüber eine Rechnung an seine im Account hinterlegte E-Mail-Adresse. Abgeschlossene Nutzungsvorgänge einschließlich Kosten- und Zeitangabe sind im Kundenkonto über die sharee.bike App aufgeführt. Im Kundenkonto werden außerordentlich berechnete Vorgänge, welche nicht automatisch erfasst werden (z. B. durch nicht vertragsgerechte Nutzung anfallende Gebühren oder Servicegebühren), nicht aufgeführt; diese sind nur in der zugesandten Rechnung enthalten.
2) Die Abbuchung offener Rechnungsbeträge erfolgt automatisch über den vom Kunden angegebenen Zahlungsweg. Der Anbieter behält sich vor, Kunden zur Begleichung offener Beträge zusätzlich schriftlich oder telefonisch aufzufordern. Der Kunde stimmt der Nutzung der hinterlegten Kundendaten für diesen Zweck ausdrücklich zu.
3) Einwendungen gegen Belastungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber dem Anbieter geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach Fristablauf, auch bei begründeten Einwendungen, bleiben unberührt. Rückzahlungsansprüche des Kunden werden seinem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächst fälligen Forderung verrechnet, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt.
4) Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 17 Kündigung und Löschung von Kundendaten

1) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen. Der Kunde kann sein Kundenkonto in der sharee.bike App oder durch schriftliche Mitteilung an den Anbieter kündigen. Eine Kündigung wird vom Anbieter schriftlich, in der Regel durch E-Mail, bestätigt.

2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

3) Die Kündigung eines Accounts ist nur dann möglich, wenn alle Rechnungen beglichen sind. Mit der Löschung seines Accounts erkennt der Kunde alle bereits gestellten Rechnungen als rechtmäßig an.

4) Mit der Kündigung oder Löschung eines Accounts in der sharee.bike App werden alle Kundendaten gelöscht.

§ 18 Datenschutz

1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass der Anbieter seine persönlichen Daten speichert und an den jeweiligen Betreiber des genutzten Mietfahrrades weitergibt. Der Anbieter verpflichtet sich dazu, persönliche Daten ausschließlich im Einklang mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden und hierzu auch kooperierende Betreiber zu verpflichten.
2) Im Falle einer Ordnungswidrigkeit oder einem Strafverfahren ist der Anbieter berechtigt, persönliche Daten des Kunden, insbesondere Namen und Anschrift, in erforderlichem Umfang an Behörden weiterzugeben.
3) Bei der Zahlungsart Kreditkarte werden die kundenspezifischen Daten an einen Zahlungsdienstleister zur Verifizierung und weiteren Abrechnung der Ausleihgebühren weitergegeben. Nach der Registrierung sind die Kreditkartendaten für den Anbieter nicht mehr einsehbar.
4) Weitere Informationen zur personenbezogenen Datennutzung und -verarbeitung sind in unseren Datenschutzbestimmungen einsehbar.


§ 19 Sonstiges

1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus der Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters oder Streitigkeiten, die damit in Zusammenhang stehen, ist Freiburg im Breisgau. Dies gilt insbesondere, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist. Geschäftssprache ist Deutsch.
2) Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.

§ 20 Kontaktdaten

TeilRad GmbH

Geschäftsführung: Dieter Saha und Dominik Langer

Marie-Curie-Str. 1

79100 Freiburg

Servicehotline: + 49 761 45370097 (Anruf ins deutsche Festnetz)
E-Mail: ppost@sharee.bike
Internet: www.sharee.bike

AGB | Stand: 13.11.2020